Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

Weiterlesen …

Arbeitshilfe "Das Asylbewerberleistungsgesetz"

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zum Thema "Soziale Rechte für Geflüchtete - Das Asylbewerberleistungsgesetz" herausgegeben. Autor ist Claudius Voigt. Die Arbeitshilfe beinhaltet die neuen rechtlichen Änderungen im Hinblick auf die Asylbewerberleistungen durch das Migrationspaket und ist eine Vorabveröffentlichung, die Teil der umfangreicheren Arbeitshilfe "Soziale Rechte für Geflüchtete" sein soll, die demnächst in einer aktualisierten dritten Auflage erscheinen wird.

Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen

Rechtsgutachten im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands

Aus dem im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands erstellten Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes heißt das, dass Familien mit minderjährigen Kindern, zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, nach drei Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf kommunale Umverteilung in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – besteht, um den Zugang zur Regelschule sicherzustellen. Die Autor*innen begrüßen zwar, dass Familien mit minderjährigen Kindern nun maximal für sechs Monate in den Aufnahmeeinrichtungen leben sollen. Im Sinne des Kindeswohls dürften die sechs Monate aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden.

Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende

Neuer Ratgeber des Informationsverbundes Asyl und Migration

Datenschutz? Sorgfaltspflicht? Versicherungsschutz? Auch im freiwilligen Engagement gibt es Standards und Regelungen, die rechtlich oder ethisch begründet sind. Eine neue Broschüre des Informationsverbundes Asyl und Migration beschäftigt sich mit (fast) allen Fragen, die sich im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements häufig stellen: Die achtseitige Basisinformation enthält Wissenswertes zum Thema "Rechtsdienstleistungsgesetz" (Wer darf inwieweit rechtlich beraten?), zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (z.B. Darf ich Fotos meines Engagements mit Geflüchteten machen und sie ins Netz stellen?) und zu weiteren wichtigen Fragen.

Alterseinschätzung: Rechtlicher Rahmen, fachliche Standards und Hinweise für die Praxis

Broschüre des B-UMF

Welche Verfahren der Alterseinschätzung existieren und sind zulässig? Welche rechtlichen Vorgaben und fachlichen Standards sind bei der Durchführung der Alterseinschätzung zu beachten? Wie kann in der Praxis gegen fehlerhafte Entscheidungen/Alterseinschätzungen vorgegangen werden?

Informationen für Geflüchtete, die nach Schweden überstellt werden

Informationsblatt des Raphaelswerks

Das Raphaelswerk hat ein neues Informationsblatt für Geflüchtete, die nach Schweden rücküberstellt werden, herausgegeben. Die Orientierungshilfe richtet sich an Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützungskreise und Betroffene. Sie soll bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Schweden aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Information zu lassen. Auf der Homepage des Raphaelswerk finden sich weitere Informationsblätter zu anderen Dublin-Staaten.

Seit 01.08.2019: Neuregelungen zu Sprach- und Ausbildungsförderung für Gestattete und Geduldete

Mit dem Migrationspaket, das am 28.6.2019 vom Bundesrat gebilligt wurde, wurde der Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung v.a. im Ausländerbeschäftigungsfördergesetz neu geregelt. Dieses Gesetz ist zum 01.08.218 in Kraft getreten und ermöglicht den Zugang für teilweise bisher ausgeschlossene Personengruppen. Dennoch bleiben Probleme aus der Vergangenheit bestehen. So wird zum einen an der problematischen Kategorisierung von Geflüchteten mit „guter versus schlechter Bleibeperspektive“ festgehalten und die „gute Bleibeperspektive“ auf Staatsangehörige aus Syrien und Eritrea beschränkt (zuvor gehörten dazu auch Irak, Iran und Somalia). Zum anderen kommt eine Stichtagsregelung hinzu, die zwischen alt- und neueinreisende Personen unterscheidet und kritische Voraussetzungen beinhaltet. Dadurch werden neueinreisende Geflüchtete ohne „gute Bleibeperspektive“ weiterhin keinen oder erschwerten Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung haben und somit über Jahre von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sein. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie unter Weiterlesen.

Weiterlesen …