Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe

Berater*innen, die mit Fragen der Familienzusammenführung befasst sind, erhalten in der Broschüre konkrete und praktische Tipps und Handlungsvorschläge für ihre Arbeit im Bereich der Familienzusammenführung. Der Ablauf des Familiennachzug wird detailliert erklärt und auch Spezialkonstellationen finden Berücksichtigung. Enthalten ist darüber hinaus ein Kapitel zu den Grenzen der Beratungstätigkeit für Sozialarbeiter*innen. Im Anhang finden Sie Musterschreiben für die Beratungspraxis, sowie Verweise auf wichtige Dokumente und weiterführende Literatur.

 

Terminvereinbarung für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich

Auswärtiges Amt bestätigt: Seit Jahresbeginn vergeben deutsche Auslandsvertretungen Termine

Das Auswärtige Amt bestätigt, dass Terminanfragen für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit Anfang des Jahres wieder entgegengenommen werden. Aufgrund der langen Wartezeiten bis zu solchen Terminen, können Angehörige von Personen, die in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten haben, bereits ab Januar 2018 Termine zur Visabeantragung vereinbaren, obwohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten noch bis Mitte März 2018 gilt.

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"Integration durch Engagement"

Studie zu ehrenamtlichem Engagement für Geflüchtete

Eine Studie mit dem Titel "Integration durch Engagement“ untersucht, wie ehrenamtliche Hilfen die Integration und Partizipation von Geflüchteten unterstützen, welche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Flüchtlingsbereich vorliegen müssen und welche Probleme und Herausforderungen das Arbeitsfeld prägen. Für die Praxis der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit bietet die Studie zahlreiche Reflexionsanstöße und Impulse.

Sprachmittlung mit LSBTI-Geflüchteten

Neue Broschüre gibt Tipps

Eine neue Broschüre der Schwulenberatung Berlin gibt Tipps für die Sprachmittlung mit LSBTI-Geflüchteten. Im Kontakt mit Behörden, Unterkünften bzw. Beratungsstellen sind viele Geflüchtete auf Sprachmittlung angewiesen. Diese stellt im Idealfall eine Unterstützung im Sinne von Kulturmittlung dar. Gut informierte Sprachmittler*innen können sie dabei unterstützen, die oft gewaltvollen Erfahrungen in den Heimatländern und auf der Flucht gut zu übersetzen.

In dieser Broschüre werden die besondere Situation von LSBTI-Geflüchteten sowie die daraus resultierenden Spezifika in Bezug auf Sprachmittlung für LSBTI-Geflüchtete dargestellt.

Sieben Quadratmeter pro Person sind Pflicht

Mindestfläche für Geflüchtete in Gemeinschaftunterkünften seit dem 1. Januar in Kraft

In Gemeinschaftsunterkünften gilt: Durchschnittliche Wohnfläche von mindestens sieben Quadratmetern pro Person. Das ergibt sich aus §8 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für Baden-Württemberg. Diese Regelung war allerdings lange Zeit ausgesetzt - bis zum 1. Januar dieses Jahres. Seit dem Jahreswechsel gilt die Mindestfläche. Die Stuttgarter Zeitung hat recherchiert, wie verschiedene Städte und Landkreise die Umsetzung handhaben.

IOM bietet telefonische Beratung zum Familiennachzug an

Das Familienunterstützungsprogramm der IOM ist nun auch in Deutschland telefonisch erreichbar, um syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland zu unterstützen. Die Nummer lautet ++49 151 / 176 604 42.