Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Hinweise zu Auslandsreisen von Flüchtlingen

Was ist zu beachten, wenn Geflüchtete ins Ausland reisen wollen? Ein Dokument des Flüchtlingsrats Thüringens erklärt, wer welche Dokumente für Reisen ins EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland benötigt. Ein Kapitel geht auf mögliche Ausnahmen ein, die etwa bei Klassenfahrten beantragt werden können.

Flüchtlinge sind nicht an allem schuld!

Aktualisierter Flyer des Flüchtlingsrats NRW zur Entkräftung von Vorurteilen

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat einen aktualisierten Flyer zum Thema Vorurteile gegenüber Flüchtlingen veröffentlicht. Hierin greift er gängige Vorurteile von Rechtpopulisten wie „Flüchtlinge nehmen den Deutschen die Arbeitsplätze weg!“ und „Flüchtlinge sind krimineller als Deutsche!“ auf und widerlegt diese durch Fakten.

Starthilfe plus um Rückkehrprämie erweitert

Seit Anfang 2017 können Geflüchtete bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt Rückkehrhilfen über das Programm "StarthilfePlus" erhalten (Artikel vom 24.02.2017). Zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 28. Februar 2018 können freiwillige Rückkehrer*innen im Bundesprogramm StarthilfePlus eine zusätzliche "Rückkehrprämie" beantragen, über die Familien bis zu 3.000 € und Einzelpersonen bis zu 1000 €, jeweils in Sachleistungen, erhalten können. Die Antragstellung für das Programm mit dem programmatischen Titel "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" erfolgt gemeinsam mit der Antragstellung StarthilfePlus und REAG/GARP in der Beratungsstelle in Deutschland.

ACHTUNG: Wir empfehlen, vor der Entscheidung zur freiwilligen Ausreise stets eine Rückkehrberatung bei einer unabhängigen Rückkehrberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

FAQ "Gewaltschutz und Flucht"

Arbeitshilfe zur Unterstützung geflüchteter Frauen und Mädchen

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und die Frauenhauskoordination haben umfangreiche "F.A.Q." zum Thema Gewaltschutz geflüchteter Frauen und Mädchen erstellt.

 

Gutachten von Save the Children zum Geschwisternachzug

Ein neues von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children Deutschland e.V. herausgegebenes Gutachten zeigt auf, dass die aktuelle deutsche Rechtslage beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entspricht. Diese legen fest, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes in allen staatlichen Entscheidungen als vorrangige Rechtsgüter zu beachten sind. In den Fällen der geflüchteten Familien überwiegen regelmäßig bei der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen am Mitzug des Geschwisterkindes. Die Untersuchung schlägt denn auch folgerichtig eine konkrete Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vor, die eine Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug beinhaltet und den Nachzug von minderjährigen Geschwistern in diesen Fällen regelmäßig ermöglichen würde. Mit einem solchen Schritt könnten die Parlamentarier*innen den zunehmenden Restriktionen beim Verwaltungshandeln von Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden eine verbindliche Regelung entgegensetzen, zum Wohle der geflüchteten Kinder und Familien.

LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“

Vernetzung, Unterstützung und Beratung für geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI

Wer flieht hat gute Gründe, dies gilt vor allem für LSBTI - Menschen, die in ihrem Heimatland Gewalt und Verfolgung durch den Staat, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten.
Auch in Deutschland treffen geflüchtete LSBTI auf Gewalt und Diskriminierung.
Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten.
Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

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