Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Kurz-Info Härtefallgesuch bei der Härtefallkommission des Landes BW

Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, kann ein Gesuch bei der Härtefallkommission den Vollzug der Ausreisepflicht oder auch die jahrelange Perspektivlosigkeit in der Duldung vermeiden. In jedem Fall sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein Härtefallgesuch sinnvoll und aussichtsreich ist. Es ist empfehlenswert, dass ein Härtefallgesuch von den Unterstützer/innen der Flüchtlinge eingereicht wird und nicht vom Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin, der / die im Asylverfahren tätig war. Das Kurz-Info gibt eine Übersicht über die Erteilungsvorausssetzungen und möglichen Ausschlussgründe und stellt heraus, worauf es bei der Abfassung eines Härtefallgesuchs inhaltlich ankommt.

Leitfaden zu Flucht und Asyl in Baden-Württemberg

Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg (Nov. 2015): Mal ehrlich! Flucht und Asyl in Baden-Württemberg

Mit diesem Heft geht die Heinrich Böll Stiftung auf Fragen und Befürchtungen ein, gibt Informationen und Antworten rund um das Thema Flucht und Asyl. Das Heft ist im Postkarten-Format und hat 32 Seiten. Die Informationen sind kurz und anschaulich dargestellt. Das Heft eignet sich sehr gut zur Auslage (z.B. an kommunalen Info-Theken, Büchereien, Kulturzentren usw.), aber auch als Argumentationshilfe für ehrenamtlich Engagierte.

Bestelladresse / Informationen: Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V.,Rieckestr. 26, 70190 Stuttgart
Tel. 0711 2633 94-10, Fax - 19, info@boell-bw.de, www.boell-bw.de 

 

Medizinische Übersetzungshilfe der Apotheken Umschau

Die Apotheken Umschau hat eine Übersetzungshilfe für medizinische Fachbegriffe auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch erstellt.

Guide for refugees

SWR-Online Portal mit Informationen für Flüchtlinge

Der SWR berichtet in Hörfunk, Fernsehen und im Internet täglich aktuell und hintergründig über Entwicklungen, Fragen und Zusammenhänge der "Flüchtlingskrise". Da Asylsuchende vor allem Inhalte auf dem Smartphone als Quelle der Information nutzen, wurde ein journalistisches Online-Angebot eingerichtet, das sich gezielt und in verschiedenen Sprachen an die Menschen richtet: Die „News for Refugees“ finden Sie unter folgendem Link: swr.de/refugees
Das Angebot richtet seinen Fokus auf konkreten Nutzwert für Flüchtlinge, die bei uns in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angekommen sind. Auf Arabisch, Englisch und auch in Sprachen aus dem afghanischen Kulturkreis bieten wir Informationen, Nachrichten und Orientierung. Darüber hinaus verweist unser Angebot auf Inhalte der Deutschen Welle und auf ein ebenfalls neues übergeordnetes Angebot der ARD, das Sie unter diesem Link finden:
refugees.ard.de

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Merkblatt zum persönlichen Gespräch nach der Dublin-III-VO von RA Rolf Stahmann

Art. 5 der Dublin-III-Verordnung sieht ein persönliches Gespräch mit dem Asylantragsteller vor, um die Zuständigkeit des für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats zu ermitteln. Das „Dublin-Gespräch“ ist nicht mit der „Anhörung“ zu verwechseln. Zu ihr kommt es nur, wenn Deutschland für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig (geworden) ist.

RA Rolf Stahmann hat ein Merkblatt verfasst, in dem er wichtige Tipps zum persönlichen Gespräch gibt und über die Rechte aufklärt, die Asylsuchende in diesem Zusammenhang haben.

Merkblatt zur Anhörung im Asylverfahren von RA Rainer M. Hofmann

In dem ausführlichen Merkblatt erläutert RA Rainer M. Hofmann die Bedeutung der Anhörung, häufig auch als „großes Interview“ bezeichnet, gibt hilfreiche Tipps zur Anhörung und ihrer Vor- und Nachbereitung und klärt über die Rechte auf, die Asylsuchenden und ihren Unterstützern in diesem Zusammenhang zustehen.