Materialien - Dublin-Verfahren

Merkblatt zum persönlichen Gespräch nach der Dublin-III-VO von RA Rolf Stahmann

Art. 5 der Dublin-III-Verordnung sieht ein persönliches Gespräch mit dem Asylantragsteller vor, um die Zuständigkeit des für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats zu ermitteln. Das „Dublin-Gespräch“ ist nicht mit der „Anhörung“ zu verwechseln. Zu ihr kommt es nur, wenn Deutschland für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig (geworden) ist.

RA Rolf Stahmann hat ein Merkblatt verfasst, in dem er wichtige Tipps zum persönlichen Gespräch gibt und über die Rechte aufklärt, die Asylsuchende in diesem Zusammenhang haben.

Materialmappe: Beratung von Flüchtlingen im Dublin-Verfahren

Wer Flüchtlinge berät, die von Dublin II-Verfahren betroffen sind, bekommt mit dem Reader von Maria Bethke (Asylverfahrensberaterin in Gießen) und Dominik Bender (Rechtsanwalt aus Frankfurt) sehr gutes Handwerkszeug.

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Zehn Jahre Dublin – Kein Grund zum Feiern

'National Report' zur Umsetzung der Dublin-II-Verordnung in Deutschland

Im Rahmen des Projekts „Dublin Transnational Network“ haben der Europäische Flüchtlingsrat ECRE und zahlreiche Partnerorganisationen detailliert untersucht, wie die Dublin-II-Verordnung in elf der Mitgliedstaaten angewandt wird. Der vom Hessischen Flüchtlingsrat erstellte 'National Report' für Deutschland gibt eine Einführung in die Umsetzung der Dublin-II-Verordnung hierzulande und schildert die Folgen für die Betroffenen. Weitere National Rrports sowie Ratgeber zum Dublin-Verfahren für Asylsuchende in mehreren Sprachen finden sich auf der Projektwebsite.