Materialien - Duldung & Bleiberecht

Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater

Zwei Jahre nach Einführung der Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und 25b AufenthG zeigt sich, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen immer noch viel zu gering ist. Die vorliegende Arbeitshilfe des Paritätischen soll dazu beitragen, diesen Regelungen in der Praxis größere Wirksamkeit zu verleihen. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Berater/-innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten.

Kurz-Info Härtefallgesuch bei der Härtefallkommission des Landes BW

Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, kann ein Gesuch bei der Härtefallkommission den Vollzug der Ausreisepflicht oder auch die jahrelange Perspektivlosigkeit in der Duldung vermeiden. In jedem Fall sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein Härtefallgesuch sinnvoll und aussichtsreich ist. Es ist empfehlenswert, dass ein Härtefallgesuch von den Unterstützer/innen der Flüchtlinge eingereicht wird und nicht vom Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin, der / die im Asylverfahren tätig war. Das Kurz-Info gibt eine Übersicht über die Erteilungsvorausssetzungen und möglichen Ausschlussgründe und stellt heraus, worauf es bei der Abfassung eines Härtefallgesuchs inhaltlich ankommt.