Materialien - Asylverfahren

Queer Refugees Welcome

Mehrsprachige Informationen für LSBT-Flüchtlinge

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland veröffentlicht auf seiner Webseite "Queer Refugees Welcome" ausführliche asylrechtliche Informationen für LSBT-Flüchtlinge in Deutsch, Arabisch, Farsi, Pashto, Russisch, Englisch und Französisch.

Merkblatt "Subsidiärer Schutz - und nun?"

Statt des Flüchtlingsstatus erhalten viele syrische AsylantragstellerInnen derzeit nur noch subsidiären Schutz. Dieser Schutzstatus ist weniger umfassend und schließt die Geflüchteten für die Dauer von zwei Jahren vom Familiennachzug aus. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll, gegen einen solchen Bescheid Klage einzureichen. Was man beachten muss, ist auf dem folgenden Merkblatt aufgelistet.

Film "Die Anhörung" von Asyl in Deutschland

Auf Initiative des Kölner Flüchtlingsrats entstand ein Video über die Anhörung, das auf 14 Sprachen zur Verfügung steht und hilfreiche Dienste bei der Anhörungsvorbereitung leisten kann.

Erste SyrerInnen erhalten „nur“ subsidiären Schutz

Bis vor Kurzem hat das BAMF SyrerInnen beinahe ausnahmslos den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Dies geschah regelmäßig auf Grundlage eines beschleunigten schriftlichen Fragebogenverfahrens. Den Fragebogen erhielten neben SyrerInnen auch Personen aus Eritrea und dem Nordirak. Dieses Fragebogenverfahren ist nach unseren Informationen nun endgültig und unabhängig vom Einreisedatum abgeschafft. Stattdessen erfolgt in allen Fällen eine „normale“ Anhörung. Aus der Praxis sind uns nun erste Fälle berichtet worden, in denen SyrerInnen nur noch der subsidiäre Schutz zugesprochen wurde.

Weiterlesen …

Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden

8-seiteiges Informationspapier mit Basisinformationen

Der Informationsbund Asyl und Migration hat den dritten Teil seiner Reihe "Basisinformationen für die Beratungspraxis" mit dem Titel "Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden - Aufenthalt, soziale Rechte und Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens" herausgegeben. In 10 Kapiteln gibt er einen Überblick über Themen wie Rechtsstellung, Leistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt oder Garantien für besonders schutzbedürftige Gruppen.
In der Reihe "Basisinformationen für die Beratungspraxis" sind außerdem letztes Jahr Inforamtionspapiere zu den Themen "Das Asylverfahren in Deutschland" und "Das Dublin-Verfahren" veröffentlicht worden.

WICHTIGER HINWEIS: Terminbestätigung beim BAMF in Karlsruhe

Aufgrund einer Überterminierung kommt es derzeit häufig vor, dass Asylsuchende, die eine Einladung vom Bundesamt in Karlsruhe zur Asylantragstellung erhalten haben, wieder weggeschickt werden, ohne tatsächlich ihren Antrag stellen zu können.

Um unnötige Anreisen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, etwa eine Woche vor dem festgesetzten Termin sich diesen bestätigen zu lassen. Dies ist über die Telefonnummer 0721/824829-333 oder alternativ über die Emailadresse kar-posteingang@bamf.bund.de möglich.