Materialien - Familie & Eheschließung

Familiennachzug aus Eritrea

Arbeitshilfe der Caritas Freiburg für Berater*innen

Die Caritas Freiburg hat eine 15-seitige Arbeitshilfe für Berater*innen zum Thema "Familiennachzug aus Eritrea" veröffentlicht.

Arbeitshilfe zum "Kaskadennachzug"

Neue Publikation des Flüchtlingsrates

Die Eltern dürfen nach Deutschland kommen, ihre minderjährigen Kinder nicht. Ihn dieser – mit „gesundem Menschenverstand“ nicht wirklich zu erfassenden – Situation befinden sich derzeit viele Familien. Dieses Dilemma führt häufig dazu, dass nur ein Elternteil – manchmal auch beide – zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach Deutschland einreist, in der Hoffnung, die verbliebenen Familienmitglieder möglichst bald nachzuholen.  Für diese Konstellation – und nur diese (!) – sind nachfolgende Hinweise gedacht. Sie liefern dabei kein „Allheilmittel“ und ersetzen auch keine einzelfallbezogene (Rechts-)Beratung, sondern wollen auf Fallstricke und typische Probleme hinweisen und einige (hoffentlich) praxistaugliche Tipps geben.

Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe

Berater*innen, die mit Fragen der Familienzusammenführung befasst sind, erhalten in der Broschüre konkrete und praktische Tipps und Handlungsvorschläge für ihre Arbeit im Bereich der Familienzusammenführung. Der Ablauf des Familiennachzug wird detailliert erklärt und auch Spezialkonstellationen finden Berücksichtigung. Enthalten ist darüber hinaus ein Kapitel zu den Grenzen der Beratungstätigkeit für Sozialarbeiter*innen. Im Anhang finden Sie Musterschreiben für die Beratungspraxis, sowie Verweise auf wichtige Dokumente und weiterführende Literatur.

 

Terminvereinbarung für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich

Auswärtiges Amt bestätigt: Seit Jahresbeginn vergeben deutsche Auslandsvertretungen Termine

Das Auswärtige Amt bestätigt, dass Terminanfragen für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit Anfang des Jahres wieder entgegengenommen werden. Aufgrund der langen Wartezeiten bis zu solchen Terminen, können Angehörige von Personen, die in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten haben, bereits ab Januar 2018 Termine zur Visabeantragung vereinbaren, obwohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten noch bis Mitte März 2018 gilt.

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IOM bietet telefonische Beratung zum Familiennachzug an

Das Familienunterstützungsprogramm der IOM ist nun auch in Deutschland telefonisch erreichbar, um syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland zu unterstützen. Die Nummer lautet ++49 151 / 176 604 42.

Gutachten von Save the Children zum Geschwisternachzug

Ein neues von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children Deutschland e.V. herausgegebenes Gutachten zeigt auf, dass die aktuelle deutsche Rechtslage beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entspricht. Diese legen fest, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes in allen staatlichen Entscheidungen als vorrangige Rechtsgüter zu beachten sind. In den Fällen der geflüchteten Familien überwiegen regelmäßig bei der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen am Mitzug des Geschwisterkindes. Die Untersuchung schlägt denn auch folgerichtig eine konkrete Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vor, die eine Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug beinhaltet und den Nachzug von minderjährigen Geschwistern in diesen Fällen regelmäßig ermöglichen würde. Mit einem solchen Schritt könnten die Parlamentarier*innen den zunehmenden Restriktionen beim Verwaltungshandeln von Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden eine verbindliche Regelung entgegensetzen, zum Wohle der geflüchteten Kinder und Familien.