Materialien - Familie & Eheschließung

Visaanträge zum Familiennachzug ab Mitte Mai auch in Erbil, Irak möglich

Das deutsche Generalkonsulat in Erbil (Irak) nimmt ab Mitte Mai auch Anträge für langfristige Visa entgegen. Damit können nunmehr insbesondere Visa für den Familiennachzug zum in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vom Irak aus beantragt werden. Darauf wird aktuell auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretung hingewiesen. Bislang hat das Generalkonsulat in Erbil nur Geschäfts- und andere kurzfristige Visa ausgestellt. Da die Kapazitäten des Generalkonsulats begrenzt sind, können Visaanträge weiterhin auch bei der bislang zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ankara, Türkei, gestellt werden.

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Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Kindergeld für Flüchtlinge

In einem Kurzmerkblatt, das auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi verfügbar ist, informiert die Bundesagentur für Arbeit über Kindergeldansprüche von anerkannten Flüchtlingen, in einem speziellen Merkblatt auch für unbegleitete Minderjährige.

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Webportal zum Familiennachzug

Das Auswärtige Amt hat auf einem Webportal kompakt Informationen zum Familiennachzug für insbesondere syrische Schutzberechtigte eingestellt. Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige, von der das Auswärtige Amt eine spürbare Entlastung der Auslandsvertretungen wie auch der Ausländerbehörden erwartet.

Merkblatt zu Änderungen beim Familiennachzug

Am 01.08.2015 ist das "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" in Kraft getreten. Das Gesetz entält u.a. auch Erleichterungen beim "Familiennachzug". Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat die wesentlichen Änderungen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Tipps für die Familienzusammenführung über die Türkei

Als Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei hat Merle Neubauer seit August 2014 SyrerInnen und IrakerInnen bei der Beantragung von Visa für Familienangehörige in Ankara unterstützt. Ihre Erfahrungen hat sie dankenswerterweise in einem kleinen Reader (Stand: Juni 2015) zusammengestellt, der wertvolle Tipps und Anregungen enthält, für deren Richtigkeit der FR BW allerdings keine Gewähr bieten kann. In jedem Fall sollte (zusätzlich) auf aktuelle Informationen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei geachtet werden.

Broschüre 'Familienzusammenführung'

Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland

Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt in Deutschland lebende Flüchtlinge und MigrantInnen, aber auch deutsche Staatsangehörige zu allen Fragen einer Familienzusammenführung. Er bietet Hilfe bei der weltweiten Suche nach Angehörigen und in Einzelfällen auch bei der Beschaffung von Dokumenten. Über die rechtlichen Grundlagen einer Familienzusammenführung, das Verfahren der Visumerteilung und die Angebote des DRK-Suchdienstes informiert die in zweiter Auflage (2008) vorliegende Broschüre