Materialien - Ausbildung & Arbeit

Aktualisierter Leitfaden "Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter"

Das Berliner Netzwerk für Bleiberecht – BRIDGE, ein durch BMAS und ESF gefördertes IvAF-Projekt, hat den Leitfaden„Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“ erarbeitet, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben wird. Es ist nun eine aktualisierte Auflage erschienen, die die jüngsten gesetzlichen Änderungen wie z.B. durch das „Integrationsgesetz“ berücksichtigt. Der Leitfaden ist als Arbeitshilfe insbesondere für MitarbeiterInnen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gedacht, ist aber sicher auch für andere hilfreich, die einen Überblick bekommen wollen, wer mit welchem Aufenthaltsstatus Zugang zu Beschäftigung oder Ausbildung hat.

Ausbildungsförderung für Asylsuchende - Bundesagentur für Arbeit schränkt Zielgruppe ein

Aktualisierte Übersicht der GGUA

Mit dem Integrationsgesetz wurde der § 132 SGB III eingeführt, der (zeitlich befristet) eine Förderung während der Ausbildung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (sowie BüMA und Ankunftsnachweis) vorsieht, wenn bei ihnen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Welche Personen in diese Kategorie zählen, regeln weder der Wortlaut noch die Gesetzesbegründung. Es wird lediglich „vermutet“, dass bei Asylsuchenden aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern (Bosnien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Ghana und Senegal) nicht davon auszugehen sei. Die BA begrenzt nun den Kreis der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung, die eine Förderung während einer Ausbildung erhalten können, auf die (derzeit) fünf vom Bundesinnenministerium festgelegten Länder mit guter Bleibeperspektive Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. Diese Argumentation ist in Zweifel zu ziehen, da eine klare gesetzliche Definition des Begriffs „gute Bleibeperspektive“ fehlt. Die GGUA empfielt daher, gegen die Ablehnungen von BAB, AbH, ASA Rechtsmittel einzulegen.

Aktualisierte Übersichten zum Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit

Sie begleiten oder beraten Geflüchtete beim Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt? Aufgrund der vielen bereits erfolgten bzw. noch ausstehenden Gesetzesänderungen wissen Sie nicht, welche Möglichkeiten es momentan ganz konkret gibt? Dann können die aktualisierten Übersichten der GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Licht ins Dunkel bringen. Auch die zu erwartenden Änderungen durch das Integrationsgesetz sind bereits eingearbeitet.

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Neuauflage: Leitfaden Arbeitsmarktzugang

Im Rahmen des Förderprogramms "Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen" (IvAF, Integrationsrichtlinie Bund) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre für Mitarbeiter/innen von Arbeitsagenturen und Jobcentern neu aufgelegt und inhaltlich aktualisiert. Die Broschüre beinhaltet Informationen über die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen im Asylverfahren, mit Duldung und mit Aufenthaltserlaubnis und ist auch für alle sonstigen Zielgruppen geeignet.

mygreatjobs - Jobbörse für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund

Die Online-Jobbörse „mygreatjobs“ richtet sich an Menschen, die Wurzeln außerhalb Deutschlands haben und an Arbeitgeber, die auf der Suche nach solchen speziellen Kompetenzen sind. Auf der Plattform finden sich sowohl Jobs, die für Flüchtlinge geeignet sind, die erst kürzlich in Deutschland angekommen sind, als auch Stellenangebote für Menschen, die schon seit zwei oder drei Generationen hier leben. 

Mygreatjobs wurde von Johanna Ballerstein, Uwe Trenkner und Jan Strohschein gestartet und ist eine Jobbörse der greenjobs GmbH. 

VG Freiburg: Kein pauschales Beschäftigungsverbot für Personen aus sicheren HKL, die Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben

Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern (HKL), die ihr Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben, unterliegen nicht dem pauschalen Beschäftigungsverbot des § 61 Abs. 2 Satz 4 AsylG. Das hat das VG Freiburg mit Beschluss vom 20.1.2016 (Az.: 6 K 2967/15) entschieden.

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