Online-Fortbildung

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg schult im Rahmen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagierte Personen zu verschiedenen Themen. Die folgenden Kapitel stellen den Versuch dar, diese Fortbildungsinhalte so verständlich wie möglich und so umfassend wie nötig zu verschriftlichen.

Die Online-Fortbildung dient dem Zweck, Ehrenamtlichen einen ersten Überblick über die jeweiligen Themen zu geben. Insbesondere ist er als Ergänzungsmaterial zu unseren Schulungen zu sehen. Für inhaltliche Fehler wird keine Haftung übernommen. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung durch hauptamtliche Beratende bzw. AnwältInnen.

Die Online-Fortbildung ist folgendermaßen strukturiert:

  • Es gibt sechs Hauptthemen, die im Menüblock links angegeben sind.

  • Jedes Hauptthema ist in verschiedene Unterthemen gegliedert, die jeweils über die grün unterlegten Überschriften angewählt werden können.

  • Die Unterthemen gliedern sich wiederum in verschiedene Abschnitte, die jeweils direkt im Artikel angewählt werden können.

Interne Verweise auf Unterthemen der Online-Fortbildung werden über das Zeichen >> angezeigt. Damit die Rechtsgrundlagen klar ersichtlich und direkt abrufbar sind, haben wir diese mit dem Zeichen § und einem Link versehen. Die geläufigsten Gesetzesbezeichnungen sind durchgängig in abgekürzter Form verwendet, dies sind AufenthG (= Aufenthaltsgesetz), AsylG (= Asylgesetz), AsylbLG (= Asylbewerberleistungsgesetz) und SGB (=Sozialgesetzbuch).

Der Leitfaden wird laufend aktualisiert und an die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst (Stand: Mai 2022). Aufgrund der häufigen Gesetzesänderungen kann es hier jedoch zu Verzögerungen kommen. Sollte eine Information nicht mehr aktuell sein, sind wir für Rückmeldungen dankbar. Auch sonstige Ergänzungen, Korrekturhinweise und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht. Hierzu können Sie uns gerne eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de senden.

Wir haben uns ferner um eine einheitliche Terminologie bemüht. Die Begriffe „Flüchtling“ bzw. „Geflüchteter“ sind hierbei als unjuristische Oberbegriffe zu verstehen, die nicht auf einen bestimmten Aufenthaltsstatus Bezug nehmen. Sofern sich die Erläuterungen auf Personen mit einem bestimmten Aufenthaltsstatus, z. B. Gestattete bzw. Asylsuchende, Geduldete, anerkannte Flüchtlinge im Sinne der GFK, subsidiär Schutzberechtigte, beziehen, haben wir dies sprachlich entsprechend ausgewiesen. Sollte uns dies an der einen oder anderen Stelle nicht gelungen sein, freuen wir uns auch hier über Rückmeldungen.

Ganz herzlich bedanken wir uns bei allen Personen, die uns bei der Erstellung dieses Leitfadens mit ihrem Wissen und Rat unterstützt haben. Ein besonderer Dank geht dabei die externen AutorInnen:

Nun wünschen wir allen LeserInnen eine spannende und informative Lektüre und hoffen, dass der vorliegende Leitfaden für ein wenig mehr Klarheit im asyl- und sozialrechtlichen Dschungel sorgt.