Materialien - Familie & Eheschließung

Kurzfilm „Was sind frühe Hilfen?“ für Fachkräfte und Eltern

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat Kurzfilme für Fachkräfte und Eltern in sechs verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Die dreiminütigen Kurzfilme erklären anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Die Kurzfilme sind abrufbar in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch. Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.

Broschüre: Für ein Recht auf Familienleben für Alle! (Kopie)

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat in Kooepration mit Pro Asyl, dem BumF und der Initiative Familienleben für Alle eine Broschüre mit dem Titel "Ein Recht auf Familienleben für Alle" erstellt. Die Broschüre befasst sich mit den Herausforderungen und Problemen rund um das Thema Familiennachzug in verschiedenen Konstellationen. Sie übt Kritik an den restriktiven rechtlichen Regelungen, die in der Praxis dazu führen, dass den Menschen ihr Recht auf das Leben von Ehe und Familie oftmals verweigert wird.

Neue Materialien rund um Familiennachzug und Familienasyl

Auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info sind hilfreiche neue Materialien und Arbeitshilfen zu den Themen Familiennachzug (insbesondere zum subsidiär Schutzberechtigten) und Familienasyl eingestellt. Hilfreich für das Verständnis des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten kann die Video-Aufzeichnung eines Vortrags der Forschungsstelle Migrationsrecht der Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Diakonie Deutschland sein. Darüber hinaus ist auch die Fachinformation vom DRK-Suchdienst vom September 2018 erwähnenswert. Sie erhält neben Informationen zum Ablauf des Nachzugsverfahren zu subsidiär Schutzberechtigten auch Informationen über die Auslegung des Auswärtigen Amts zum EuGH-Urteil: Nach Meinung der Behörde ist dieses nicht auf Deutschland zu übertragen, da die Rechtlage in den Niederlanden von jener in Deutschland abweicht. Daher ist davon auszugehen, dass der Elternnachzug von unbegleitet und minderjährig eingereisten Geflüchteten, die erst nach Vollenden des 18. Lebensjahrs als GFK-Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht gewährt wird. Zur Sicherheit ist daher angeraten, weiterhin bei drohender Volljährigkeit des umF auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. Ob sich das VG Berlin der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts anschließt ist fraglich, daher sollte die Möglichkeit zur Klage ausgeschöpft werden. In der Arbeitshilfe des BumF wird in Aussicht gestellt, solche Klagen über den dortigen Rechtshilfefonds zu unterstützen.

Familiennachzug bei subsidiärem Schutz

Zu diesem Thema hat das Netzwerk „Berlin hilft!“ eine Übersicht erstellt. Darin werden ausführlich Voraussetzungen für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten sowie das Verfahren beschrieben von der Antragstellung über die Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Auslandsvertretung sowie die Auslandsbehörde bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsamt.

Mehrsprachiges Merkblatt zur Familienzusammenführung

Einen Überblick über das Thema Familienzusammenführung - das verschafft das Merkblatt vom "Informationsverbund Asyl und Migration". Hierbei wird unter anderem geklärt, wer einen Anspruch auf Familiennachzug hat und welche unterschiedlichen Verfahren der Familienzusammenführung es je nach Aufenthaltstitel gibt. Das Merkblatt ist in Deutsch, Englisch, Arabsich und Tigrinya verfügbar.

Neue Handreichung zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen

Die neue Handreichung vom DRK-Suchdienst bietet aktuelle Fachinformationen zu zwei Themenbereichen. Sie informiert zum einen umfassend über den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten. Hierbei bietet sie allgemeine Informationen zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz, nennt unter anderem Ausschlussgründe und zuständige Stellen. Weiterführend thematisiert die Handreichung Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen. Im Fokus steht hier das EuGH Urteil vom 12.04.2018 und dessen Auswirkungen auf zukünftige Familiennachzugsverfahren sowie Altfälle.