Materialien - Bildung & Sprachförderung

Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen

Rechtsgutachten im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands

Aus dem im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands erstellten Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes heißt das, dass Familien mit minderjährigen Kindern, zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, nach drei Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf kommunale Umverteilung in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – besteht, um den Zugang zur Regelschule sicherzustellen. Die Autor*innen begrüßen zwar, dass Familien mit minderjährigen Kindern nun maximal für sechs Monate in den Aufnahmeeinrichtungen leben sollen. Im Sinne des Kindeswohls dürften die sechs Monate aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden.

Seit 01.08.2019: Neuregelungen zu Sprach- und Ausbildungsförderung für Gestattete und Geduldete

Mit dem Migrationspaket, das am 28.6.2019 vom Bundesrat gebilligt wurde, wurde der Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung v.a. im Ausländerbeschäftigungsfördergesetz neu geregelt. Dieses Gesetz ist zum 01.08.218 in Kraft getreten und ermöglicht den Zugang für teilweise bisher ausgeschlossene Personengruppen. Dennoch bleiben Probleme aus der Vergangenheit bestehen. So wird zum einen an der problematischen Kategorisierung von Geflüchteten mit „guter versus schlechter Bleibeperspektive“ festgehalten und die „gute Bleibeperspektive“ auf Staatsangehörige aus Syrien und Eritrea beschränkt (zuvor gehörten dazu auch Irak, Iran und Somalia). Zum anderen kommt eine Stichtagsregelung hinzu, die zwischen alt- und neueinreisende Personen unterscheidet und kritische Voraussetzungen beinhaltet. Dadurch werden neueinreisende Geflüchtete ohne „gute Bleibeperspektive“ weiterhin keinen oder erschwerten Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung haben und somit über Jahre von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sein. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie unter Weiterlesen.

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Neue Übersichten zu Gesetzesänderungen bei Sprachförderung und Ausbildungsförderung

Die GGUA hat auf Ihrer Homepage zwei Übersichten veröffentlicht. Die erste Übersicht befasst sich mit dem Zugang von Geduldeten und Gestatteten zu Sprachförderung, die zweite Übersicht mit dem Zugang von Geduldeteten und Gestatteten zur Ausbildungsförderung. Die in den Übersichten aufgeführten Regelungen finden dann in der Praxis Anwendung, wenn das "Ausönderbeschäftigungsförderungsgesetz" in Kraft tritt. Dies wird voraussichtlich am 01. August 2019 der Fall sein.

Unterstützung für studieninteressierte Geflüchtete

Garantiefonds Hochschule begleitet und berät

Der Garantiefonds Hochschule bietet eine Beratungs- und Fördermöglichkeit für studieninteressierte Geflüchtete und andere Zugewanderte. Dabei werden die entsprechenden Personen studienvorbereitend intensiv betreut und begleitet. Das Programm wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beratungsstellen des Garantiefonds Hochschule gibt es für Baden-Württemberg in Freiburg, Stuttgart und Ludwigshafen/Rhein (Letzterer Standort ist trotz der geographischen Lage in Rheinland-Pfalz für einige Teile des Regierungsbezirks Karlsruhe zuständig). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von mobilen Beratungsstellen, um den Ratsuchenden die Einholung von Informationen zu erleichtern.

Erstorientierungskurse haben Kapazitäten frei

Niederschwellige Vermittlung von Sprachkenntnissen und Informationen für den Alltag

In den bundesweiten vom BAMF koordinierten Erstorientierungskursen geht es um eine niedrigschwellige Vermittlung von Deutschkenntnissen inhaltlich kombiniert mit Themen zur Orientierung im Leben in Deutschland. In diesen Kursen sind in Baden-Württemberg teilweise noch Plätze frei. Hierzu informiert die Liga der Freien Wohlfahrtspflege mit meinem Informationsblatt.

Online-Hilfen zum Deutschlernen

Es gibt viele Online-Sprachkurse, Websites und Apps, die Geflüchteten beim Deutschlernen helfen können. Die meisten sind kostenlos. Die Internetseite fluechtlingshelfer.info stellt die wichtigsten der Angebote vor.