Materialien - Soziales & Integration

UMF: Keine pauschale Pflicht zur Asylantragsstellung

Arbeitshilfe des Bundesverbandes UMF zur Verpflichtung der Jugendämter zur Asylantragstellung

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung sind vor diesem Hintergrund allerdings unzulässig. Um der Unsicherheit in der Praxis abzuhelfen und zu einer einheitlichen Umsetzung beizutragen, hat der Bundesfachverband folgende Hinweise für die Praxis erstellt.

Mehrsprachige Videos zum Thema Arbeitserlaubnis

Welche Vorausetzungen müssen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung erfüllen und welche Dokumente brauchen sie, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten? Eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit hat dazu ehrenamtlich mehrere einfache Erklärvideos erstellt, die auf Youtube veröffentlicht sind.

Wenn das Vergessen nicht gelingt...

Informationsbroschüre zur Posttraumatischen Belastungsstörung

Diese Broschüre richtet sich an Frauen, Männer und Kinder, die Traumatisches erlebt haben, und ihre Angehörigen. Die Broschüre informiert anhand konkreter Beispiele über Entstehung, Folgen und Bewältigung der Posttraumatischen Belastungsstörung.

Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen

Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine neue Handreichung zum Thema „Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen“ erstellt. Diese gibt wichtige Hinweise zu den Vorteilen des Familienasyls beim Nachzug des Ehegatten/der Ehegattin sowie der minderjährigen Kinder zum anerkannten Flüchtling in Deutschland sowie beim Nachzug der Eltern zum in Deutschland anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtling.

Informationen für Ehrenamtliche

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung IQ" (IQ Netzwerk) haben MigraNet und Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH eine Arbeitshilfe für Ehrenamtliche erstellt, die Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen möchten. Zu den Themen 
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen
- Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
- Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Deutschkursen
enthält die Broschüre fundierte Sachinformationen, Übersichten und Checklisten für die Begleitung.
Die Broschüre ist in Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen erstellt worden.

Arbeitshilfe „Aufnahme aus dem Ausland“ beim Familiennachzug

Mit dem sogenannten „Asylpaket II“ wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Betroffen davon sind vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Politische Versuche, die Aussetzung vorzeitig zu beenden, entpuppen sich als Lippenbekenntnisse vor der Bundestagswahl. Als einzige Option bleibt somit § 22 AufenthG, auf den das Gesetz Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten verweist. Die Vorschrift lässt aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen die Aufnahme aus dem Ausland und zu diesem Zwecke die Erteilung eines Visums zu. Bislang hat die Norm nur in wenigen Fällen zu einer Aufnahme geführt, was nicht zuletzt an der schwammigen Formulierung und undruchsichtigen Verfahrensweise liegen dürfte. Anna Schmitt und Sebastian Muy haben deshalb eine Arbeitshilfe verfasst. Diese stellt u.a. mögliche Kriterien dar, die zur Bejahung „dringender persönlicher Gründe“ führen können. Zudem werden die einzelnen Verfahrensschritte inkl. Kontaktdaten benannt und ein Muster für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.

Informationsverbund Asyl und Migration eröffnet neues Internet-Portal zur Familienzusammenführung

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat ein neues Portal zum Thema Familienzusammenführung von Asylsuchenden und schutzberechtigten Personen erstellt. Hier können sich Menschen informieren, die in ihrer ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit mit dem Thema Familienzusammenführung in Berührung kommen. Das Portal zeigt auf, für welche Personen, abhängig von ihrer derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Situation und dem Aufenthaltsort ihrer Familie welche Möglichkeiten zur Familienzusammenführung bestehen. Es erklärt die jeweils zugrundeliegenden Gesetze, erläutert aber auch die einzelnen Verfahrensschritte, die es bei einer Antragsstellung durchzuführen gilt und verweist auf viele Websites, die weiterführende Informationen enthalten.

Mehrsprachige Erklärvideos für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die Erklärvideos wurden erstellt von Stadtgrenzenlos, einem internetbasierten Informationsportal insbesondere für junge Flüchtlinge. Sie liegen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari, Pashto und Tigrinya vor.

Es gibt acht verschiedene Filme zu folgenden Themen: Was sind meine Rechte? / Wer hilft mir? / Mit welchen Behörden habe ich es zu tun? / Was machen Betreuer? / Was macht ein Vormund? / Deutschland: Was ist anders? Was ist wichtig / Was ist die Dublin-Verordnung? / Warum werde ich untersucht?

Die Links zu den einzelnen Videos sind auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info aufgeführt.