Informationen für Flüchtlinge

First communication helper

Der vom Paritätischen entwickelte "First Communication Helper For Refugees" ermöglicht eine einfache Kommunikation ohne Fremdsprachenkenntisse, in dem die Verständigung über das Zeigen auf Symbole erfolgt.

ADAC-Flyer: Einfach sicherer unterwegs

Die ADAC Stiftung „Gelber Engel“ hat den Flyer „Einfach sicherer unterwegs.“ entwickelt, der die wichtigsten Verkehrsregeln für Fußgänger und Fahrradfahrer mittels Bildsprache erklärt. Ergänzt werden die Bilder durch Überschriften in Deutsch, Englisch und Arabisch.

Die Ankommen-APP

Die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Goethe-Institut und der Bayerischer Rundfunk haben eine App für Flüchtlinge entwickelt. Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? Die Antworten auf diese und weitere, Fragen erhalten Flüchtlinge jetzt in der kostenlosen App „Ankommen“. „Ankommen“ steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und ist zunächst verfügbar für Android-Smartphones und – nach Freigabe im App Store - auch auf iOS. Aktuelle Anmerkung: Unter der Rubrik "Leben in Deutschland/Zusammenleben" gibt es auch Texte/Bilder zur Gleichberechtigung und Umgang zwischen Männer und Frauen.

Übersicht zu Informationsangeboten für Flüchtlinge im Internet

Inwzischen gibt es eine Fülle von Informationsangeboten für Flüchtlinge im Internet. Auf der Homepage von PRO ASYL finden Sie eine Angebotsauswahl zu folgenden Themenkomplexen in deutscher und englischer Sprache:

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Guide for refugees

SWR-Online Portal mit Informationen für Flüchtlinge

Der SWR berichtet in Hörfunk, Fernsehen und im Internet täglich aktuell und hintergründig über Entwicklungen, Fragen und Zusammenhänge der "Flüchtlingskrise". Da Asylsuchende vor allem Inhalte auf dem Smartphone als Quelle der Information nutzen, wurde ein journalistisches Online-Angebot eingerichtet, das sich gezielt und in verschiedenen Sprachen an die Menschen richtet: Die „News for Refugees“ finden Sie unter folgendem Link: swr.de/refugees
Das Angebot richtet seinen Fokus auf konkreten Nutzwert für Flüchtlinge, die bei uns in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angekommen sind. Auf Arabisch, Englisch und auch in Sprachen aus dem afghanischen Kulturkreis bieten wir Informationen, Nachrichten und Orientierung. Darüber hinaus verweist unser Angebot auf Inhalte der Deutschen Welle und auf ein ebenfalls neues übergeordnetes Angebot der ARD, das Sie unter diesem Link finden:
refugees.ard.de

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Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Während des ersten Jahrs des Asylverfahrens unterliegen Flüchtlinge in Deutschland einem Arbeitsverbot. Doch auch nach dieser Zeit wird der Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt oder unter Umständen nicht gestattet. Der Flyer des 'Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim' informiert BeraterInnen und die Betroffenen über die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und beschreibt das Verfahren zur Erteilung der Ausübung einer Arbeit, wenn eine grundsätzliche Arbeitserlaubnis vorhanden ist (Vorrangprüfung über Arbeitsagentur, Genehmigung durch Ausländerbehörde).

Die vorliegende aktualisierte Fassung berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen 2013 und ist als PDF verfügbar.

Basisinformationen Aufenthaltsgestattung

Während der Dauer des Asylverfahrens haben Flüchtlinge den aufenthaltsrechtlichen Status der „Aufenthaltsgestattung“. Ein Flyer des 'Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforheim' fasst zusammen, welchen Rahmenbedingungen die Personen mit diesem Status beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, bei Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Wohnen und Freizügigkeiten unterliegen.

Basisinformationen Duldung

In Deutschland leben fast 90.000 Flüchtlinge, die nur eine „Duldung“ haben, davon fast 10.000 in Baden-Württemberg. Ein Flyer des 'Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim' erklärt den aufenthaltsrechtlichen (Nicht-)Status der Duldung und die damit verbundenen Beschränkungen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeitmarkt, Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit – aber auch die vorhandenen Rechte und Möglichkeiten, um diesen Status zu überwinden.

Ratgeber zum Dublin-Verfahren für Asylsuchende

Im Rahmen des Dublin Transnational Project wurden für 15 euopäische Länder Ratgeber für Flüchtlinge zum Dublin-Verfahren in mehreren Sprachen erstellt. Die Ratgeber richten sich direkt an Flüchtlinge und beinhalten hilfreiche Informationen zum Dublin- und Asylverfahren sowie zu den Rechten von Flüchtlignen. Für Deutschland liegt die Broschüre in folgenden Sprachen vor:

Bleiberecht für Jugendliche

Seit Juli 2011 gibt es eine Bleiberechtsregelung für jugendliche Flüchtlinge (§ 25a des Aufenthaltsgesetzes). Der Flyer wurde vom 'Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim' erstellt und richtet sich direkt an die jugendlichen Flüchtlinge. Er informiert über die Erteilungsvoraussetzungen und gibt Tipps, wo sie kompetente Beratung und anwaltliche Hilfe bekommen können. In ein leeres Adressfeld kann die Adresse der lokalen Beratungsstelle gestempelt werden.