Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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"SeeleFon für Flüchtlinge" des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V.

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V. und der BKK-Dachverband bieten seit dem Herbst 2016 ein „SeeleFon für Flüchtlinge“ an. Bei einem Kontakt mit diesem Krisentelefon finden psychisch erkrankte Menschen mit Migrationserfahrung und ihre Angehörigen ein offenes Ohr. In arabischer, französischer und englischer Sprache haben die Betroffenen und ihr soziales Umfeld die Möglichkeit, ihre seelischen Nöte mitzuteilen und durch geschultes Personal Unterstützung zu bekommen.

Merkblatt für „Beistände“ im Asylverfahren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in Kooperation mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege ein Merkblatt für Beistände im Asylverfahren veröffentlicht. Dieses enthält u. a. Hinweise zur Rolle des Beistands und generelle Empfehlungen zu Beistandschaft.

Ausbildungsförderung für Asylsuchende - Bundesagentur für Arbeit schränkt Zielgruppe ein

Aktualisierte Übersicht der GGUA

Mit dem Integrationsgesetz wurde der § 132 SGB III eingeführt, der (zeitlich befristet) eine Förderung während der Ausbildung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (sowie BüMA und Ankunftsnachweis) vorsieht, wenn bei ihnen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Welche Personen in diese Kategorie zählen, regeln weder der Wortlaut noch die Gesetzesbegründung. Es wird lediglich „vermutet“, dass bei Asylsuchenden aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern (Bosnien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Ghana und Senegal) nicht davon auszugehen sei. Die BA begrenzt nun den Kreis der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung, die eine Förderung während einer Ausbildung erhalten können, auf die (derzeit) fünf vom Bundesinnenministerium festgelegten Länder mit guter Bleibeperspektive Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. Diese Argumentation ist in Zweifel zu ziehen, da eine klare gesetzliche Definition des Begriffs „gute Bleibeperspektive“ fehlt. Die GGUA empfielt daher, gegen die Ablehnungen von BAB, AbH, ASA Rechtsmittel einzulegen.

So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat jetzt das Infoblatt "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind – Informationen für Geflüchtete" in 2. Auflage veröffentlicht. Das Infoblatt ist in fünf Sprachen erhältlich.

Basisinformationen: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende

In einer Beilage zum Asylmagazin wird auf Fragen eingegangen, die sich im freiwilligen Engagement häufig stellen. Themen sind rechtliche Rahmenbedingungen, individuelle Belastungsgrenzen, Versicherungsschutz und Entgelt.

RefuShe-App für geflüchtete Frauen

Das nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat eine App für geflüchtete Frauen erstellt, mit der sie über ihre Rechte in Deutschland sowie über Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden können. Außerdem bietet die App leicht verständliche Informationen u. a. über Lebensweise und Gesellschaft in Deutschland.