Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg

Informationen zu Aufenthaltsverfestigung und Widerruf

Neues Fortbildungsangebot des Flüchtlingsrats

Wie geht es weiter nach der Anerkennung im Asylverfahren? Welche Möglichkeiten gibt es, zum dauerhaften Aufenthalt und perspektivisch auch eine Einbürgerung zu gelangen? Was passiert, wenn die Situation im Heimatland verbessert? Unter welchen Umständen kann man einen Schutzstatus auch wieder verlieren?

Diese Fragen, die vor allem für Geflüchtete relevant sind, denen im Asylverfahren einen Schutzstatus zugesprochen wurde, werden in einem neuen Fortbildungsmodul im Rahmen des Projekts "Aktiv für Flüchtlinge 2018" des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg behandelt. Die Fortbildung besteht aus einem ca. einstündigen Vortrag und einer anschließenden Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Fortbildung eignet sich sowohl für Geflüchtete als auch für Ehrenamtliche und Hauptamtliche. Wenn Sie Interesse haben, diese Fortbildung bei sich anzubieten, senden Sie einfach eine Email an mcginley@fluechtlingsrat-bw.de 

Das Projekt "Aktiv für Flüchtlinge 2018" des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg wird gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration.

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