Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg

In eigener Sache: Neues Mitgliedschaftsformat für Organisationen

Neue Fördermitgliedschaft soll Angebot für Hauptamtliche sichern

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat ein neues Mitgliedschaftsformat eingeführt. Organisationen, die Hauptamtliche im Bereich Flucht und Migration beschäftigen, können ab sofort mit einer "Organisations-Fördermitgliedschaft" die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen. Hintergrund dieser neuen Mitgliedschaftsform ist, dass seit einigen Jahren zunehmend Hauptamtliche das Beratungsangebot des Flüchtlingsrats in Anspruch nehmen, der allergrößte Teil dieser Beratungsarbeit allerdings im Rahmen von geförderten Projekten geleistet wird, die sich nur an Ehrenamtliche richten.
Gerade die Anfragen, die von Hauptamtlichen kommen, sind häufig komplex und erfordern immer wieder längere Recherchen, um sie beantworten zu können. Oft stehen die Hauptamtlichen unter Zeitdruck, weil es Fristen und Termine zu beachten gibt, und manchmal sitzen die betroffenen Geflüchteten bei ihnen im Büro und hoffen auf eine umgehende Antwort auf ihr Anliegen. In dieser Situation bietet der Flüchtlingsrat kompetente und schnelle Unterstützung und kann in den allermeisten Fällen direkt oder zumindest noch am gleichen Tag antworten.
Diese vereinzelten Anfragen mögen für die einzelnen Hauptamtlichen und ihre Träger eine kaum wahrnehmbare Größe darstellen, doch für den Flüchtlingsrat summieren sie sich auf über einen Drittel der Anfragen, die jährlich in vierstelliger Zahl aus ganz Baden-Württemberg und teilweise darüber hinaus eingehen und von den aktuell neun Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle in Stuttgart beantwortet werden. Des Weiteren begrüßt der Flüchtlingsrat regelmäßig zahlreiche Hauptamtliche bei seinen Tagungen.
Grundsätzlich ist es dem Flüchtlingsrat wichtig, alle Personen zu beraten, die seine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Dazu muss auch in die Zukunft geschaut werden, und die gesamte Aufgaben- und Angebotspalette auf eine nachhaltige Grundlage gestellt werden.
Deshalb hat die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats beschlossen, eine Fördermitgliedschaft einzuführen für Organisationen, die Hauptamtliche beschäftigen. Bereits jetzt sind neben Asyl-Arbeitskreisen auch viele Kirchengemeinden, lokalen Gliederungen von Wohlfahrtsverbänden und auch einige Kommunen Fördermitglieder. Mit der neu eingeführten Fördermitgliedschaft für Organisationen haben diejenigen Stellen, deren Hauptamtliche von der Arbeit des Flüchtlingsrats profitieren, nun die Gelegenheit dazu beizutragen, dass diese Arbeit auch weitergehen kann.
Der Flüchtlingsrat wird bis auf Weiteres im Rahmen seiner Kapazitäten alle Anfragen von Hauptamtlichen beantworten – unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber eine Organisations-Fördermitgliedschaft hat oder nicht. Der Flüchtlingsrat hofft auf möglichst breiten Zuspruch auf freiwilliger Basis, um auch in Zukunft alle unterstützen und beraten zu können, die sich an ihn wenden.

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