Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg

Asyl- und Aufenthaltsrecht dürfen nicht verschärft werden – unabhängige Verfahrensberatung darf nicht durch Behörden erfolgen - Offener Brief

Pressemitteilung der Diakonie Württemberg vom 05.06.2019

Stuttgart, 5. Juni 2019. Die Diakonie in Baden und Württemberg bittet die Bundestagsabgeordneten, insbesondere dem Geordnete‐Rückkehr‐Gesetz die Zustimmung zu verweigern. In einem Offenen Brief zu Gesetzentwürfen, die diesen Freitag den Bundestag passieren sollen, heißt es, die Abgeordnete sollten verhindern, dass diese oder ähnliche Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.

In der neuen Fassung würde das Gesetz „Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgrenzen, sie unverhältnismäßigen Sanktionen und einer uferlosen Ausweitung der Haftgründe aussetzen“, schreiben die Vorstandsvorsitzenden der Diakonischen Werke in Württemberg und Baden, die Oberkirchenräte Dieter Kaufmann und Urs Keller.

Insbesondere kritisieren die beiden Verbände auch die geplanten Regelungen zur Asylverfahrensberatung. Im Koalitionsvertrag hätten sich SPD und CDU darauf verständigt, eine unabhängige Verfahrensberatung einzuführen. Jetzt sei eine „unabhängige staatliche“ Verfahrensberatung geplant. Das bedeute nichts anderes, als dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Aufgabe übernehmen soll. Das, so Keller und Kaufmann, sei das komplette Gegenteil von einer unabhängigen Verfahrensberatung.

Darüber hinaus kritisieren sie:

  • Die komplette Streichung der Leistungen nach zwei Wochen bei in anderen Mitgliedstaaten anerkannten und hier ausreisepflichten Flüchtlingen. Dies sei ist verfassungswidrig, da die Streichung das physische und soziokulturelle Existenzminimum als Ausdruck der Menschenwürde untergräbt.
  • Die massive Ausweitung der Gründe für Abschiebehaft und die Aufhebung der klaren Trennung zwischen Strafanstalt und Abschiebeanstalten. Das führe dazu, dass Abschiebehaft von einer Ultima Ratio zum Regelfall wird.
  • Die Einführung einer neuen „Duldung Light“. Sie schafft neue prekäre Zustände für Personen mit „ungeklärter Identität“, da sie pauschal mit einem Ausbildungs- und Arbeitsverbot belegt werden. Insbesondere Kinder seien davon betroffen. Ihnen sei es oft unmöglich, der Identitätsklärung nachzukommen. Ihnen würden wichtige Wege zu einem Bleiberecht und der Integration verbaut.

Die Bedenken gegen diese Gesetze, die eine Initiative von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags formuliert hat, teilt die Diakonie in Baden und Württemberg vollumfänglich.

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