Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg

Aktionswoche "Recht auf Familie", 4.-10. Dezember 2017

Recht auf Familie - Integration braucht Familienzusammenführung

Mit der Aktionswoche "Recht auf Familie" vom 4. bis 10. Dezember will die Liga der Freien Wohlfahrtspflege auf die humanitäre Notlage vieler geflüchteten Familien aufmerksam machen, die auf ihrer Flucht auseinandergerissen wurden. Die Einheit der Familie ist ein Grund - und Menschenrecht und die Zusammenführung von Familien mit Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärem Schutz ist ein Gebot der Humanität, was durch langwierige Asyl - und Visumverfahren beschnitten wird.

Die derzeitige Lage führt bei betroffenen Menschen zu einer psychisch extrem belastenden Lebenssituation, besonders bei Kindern und Jugendlichen, die bis zum Wiedersehen ohne Eltern und Geschwister verbleiben müssen. Diejenigen, die weiterhin am Rande kriegerischer Auseinandersetzungen oder in Transitstaaten ausharren müssen, leiden unter der Trennung und der Angst vor dem möglichen Verlust weiterer Familienangehöriger durch Krieg, Terror, Verfolgung und Krankheit.

Als weitere gravierende Konsequenz führen diese Wartezeiten dazu, dass Fristen verstreichen oder Kinder in der Zwischenzeit volljährig werden und somit den Anspruch auf den Nachzug ihrer Eltern bzw. zu ihren Eltern verlieren. Allein die Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung des Familiennachzugs von bis zu 15 Monaten in den deutschen Auslandsvertretungen macht deutlich, wie hoch die zeitliche Hürde ist, die Familien überwinden müssen.

Die monate- und in vielen Fällen jahrelange Trennung von der Familie erschwert nachhaltig die Integration in Deutschland. Somit ist der Tatbestand der Familienzusammenführung eine humanitäre Verpflichtung und eine gesellschaftliche Notwendigkeit.

Der Familiennachzug ist per Bundesgesetz bereits sehr eng definiert und auf Ehepartner und minderjährige Kinder begrenzt. Derzeit handelt es sich bei den Betroffenen vor allem um syrische und irakische Flüchtlinge. In 2016 wurden durch die deutschen Behörden rund 73.000 Visa für den Nachzug aus dem Irak und Syrien ausgestellt (2015: 24.000). Für Minderjährige sind weltweit 3.200 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung in deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt worden.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. setzt sich für politische Lösungsmöglichkeiten ein, welche sicherstellen, dass geflüchtete Familien möglichst zeitnah in Deutschland wieder vereint werden können.

Diese grundlegende politische Forderung bezieht sich auf Menschen mit Flüchtlingsanerkennung und auf subsidiär Schutzberechtigte, denn diese konnten bereits stichhaltig begründen, dass ihnen in ihrem Heimatland politische Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.

Für die Gruppe mit einem subsidiären Schutzstatus wurde der Nachzug in 2016 für zwei Jahre vollständig ausgesetzt. Die Liga fordert die neue Bundesregierung auf, diese Beschränkung umgehend aufzuheben.

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