Fortbildungstermin

UMA an der Schwelle zur Volljährigkeit - Wie kann der Aufenthalt gesichert werden?

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Ort: a.l.s.o. Kulturcafé, Goethestraße 65, 73525 Schwäbisch Gmünd

Unbegleitete Minderjährige sind in der Regel durch ihre Minderjährigkeit vor Abschiebung geschützt. Mit dem 18. Geburtstag ändert sich dies jedoch und es müssen andere Wege gefunden werden, um den Aufenthalt zu sichern. In diesem Kontext kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen Asylantrag zu stellen, evtl. gibt es aber auch Möglichkeiten über das Aufenthaltsrecht zu einem Bleiberecht zu kommen. Für einige junge Erwachsene könnte hier die Ausbildungsduldung eine Option sein, die eine Duldung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mit sich bringt und bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss in eine Aufenthaltserlaubnis mündet. Der Infoabend stellt die unterschiedlichen Ansätze vor und gibt Hinweise für die Praxis. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Ehrenamtliche, Pflegeeltern und Betreuer/innen von UMA.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Veranstalter: AK Asyl Schwäbisch Gmünd e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, gefördert vom Land Baden-Württemberg.

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