Materialien - Soziales & Integration

Neue Materialien rund um Familiennachzug und Familienasyl

Auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info sind hilfreiche neue Materialien und Arbeitshilfen zu den Themen Familiennachzug (insbesondere zum subsidiär Schutzberechtigten) und Familienasyl eingestellt. Hilfreich für das Verständnis des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten kann die Video-Aufzeichnung eines Vortrags der Forschungsstelle Migrationsrecht der Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Diakonie Deutschland sein. Darüber hinaus ist auch die Fachinformation vom DRK-Suchdienst vom September 2018 erwähnenswert. Sie erhält neben Informationen zum Ablauf des Nachzugsverfahren zu subsidiär Schutzberechtigten auch Informationen über die Auslegung des Auswärtigen Amts zum EuGH-Urteil: Nach Meinung der Behörde ist dieses nicht auf Deutschland zu übertragen, da die Rechtlage in den Niederlanden von jener in Deutschland abweicht. Daher ist davon auszugehen, dass der Elternnachzug von unbegleitet und minderjährig eingereisten Geflüchteten, die erst nach Vollenden des 18. Lebensjahrs als GFK-Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht gewährt wird. Zur Sicherheit ist daher angeraten, weiterhin bei drohender Volljährigkeit des umF auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. Ob sich das VG Berlin der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts anschließt ist fraglich, daher sollte die Möglichkeit zur Klage ausgeschöpft werden. In der Arbeitshilfe des BumF wird in Aussicht gestellt, solche Klagen über den dortigen Rechtshilfefonds zu unterstützen.

Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – Auswertung der Umfrage 2017

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Insgesamt haben 2.211 Personen Fragen zu den Themen Qualifizierung und Arbeitssituation, Situation der Jugendlichen, Medizinische Alterseinschätzung, Vorläufige Inobhutnahme und Verteilverfahren, Betreuung und Unterbringung, Abgänge und „Verschwinden“, Vormundschaft, Asylverfahren, Gesundheitsversorgung, Sprache und Bildung, Hilfe für junge Volljährige sowie Familiennachzug und Zusammenführungen beantwortet:

Aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen zur Ausbildungsduldung

Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe (Stand: 18.07.2018) erläutert die einzelnen Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die  Rechtsprechung. 

Lange Wartezeiten und mehr Ablehnungen

Versorgungsbericht 2018 zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland

Psychisch erkrankte Geflüchtete finden in Deutschland nur eingeschränkt Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten. Laut dem aktuellen Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) können die bundesweit 37 spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge noch immer nur einen Bruchteil der Geflüchteten versorgen, die sich mit Behandlungs- und Beratungsanfragen an sie wenden. Die Wartezeit auf eine Psychotherapie beträgt durchschnittlich 6 Monate, die Ablehnungszahlen sind um 85% auf eine Gesamtanzahl von 10.000 Personen gestiegen und die Perspektive für die Einrichtungen und ihre Klient*innen bleibt unter anderem aufgrund Finanzierung über zeitlich begrenzte Projektgelder unsicher.

Verfahren zur systematischen Schutzbedarfserhebung und Umsetzung von Schutzgarantien für LSBTTIQ Geflüchtete

Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg hat ein Papier zur systematischen Schutzbedarfsfeststellung und Umsetzung der Schutzgarantien, die sich aus den EU-Richtlinien und den Entwürfen für die GEAS-Neuordnung ergeben, für LSBTTIQ Flüchtlinge erarbeitet. Die Verfahrensvorschläge liegen in einer Langfassung und einer Kurzfassung vor.

Familiennachzug bei subsidiärem Schutz

Zu diesem Thema hat das Netzwerk „Berlin hilft!“ eine Übersicht erstellt. Darin werden ausführlich Voraussetzungen für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten sowie das Verfahren beschrieben von der Antragstellung über die Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Auslandsvertretung sowie die Auslandsbehörde bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsamt.

Handreichung zur asyl- und aufenthaltsrechtlichen Unterstützung und Beratung von Frauen

Diese aus der Beratungspraxis des Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und des Netzwerkprojekts AMBA entstandene „Handreichung zu Elementen, die bei der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Unterstützung und Beratung von Frauen zu beachten sind“ beleuchtet zum einen die speziellen Schutzbedarfe und die spezifischen Fluchtgründe von Frauen im Asylverfahren und enthält zum anderen Hinweise zu Besonderheiten, die für diese Zielgruppe im Bereich des Aufenthaltsrechts aus familiären Gründen regelmäßig eine wichtige Rolle spielen. 

Neues Beratungsangebot: mira – Mit RECHT bei der ARBEIT

Information und Beratung für Menschen mit Fluchterfahrung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen

Bei "mira - Mit RECHT bei der ARBEIT" bekommen alle Menschen mit Fluchterfahrung kostenlose Informationen und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. Auch Fachkräfte, Multiplikator*innen oder Unterstützer*innen können sich an mira wenden.

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