Materialien - Soziales & Integration

Aktualisierter Leitfaden "Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter"

Das Berliner Netzwerk für Bleiberecht – BRIDGE, ein durch BMAS und ESF gefördertes IvAF-Projekt, hat den Leitfaden„Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“ erarbeitet, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben wird. Es ist nun eine aktualisierte Auflage erschienen, die die jüngsten gesetzlichen Änderungen wie z.B. durch das „Integrationsgesetz“ berücksichtigt. Der Leitfaden ist als Arbeitshilfe insbesondere für MitarbeiterInnen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gedacht, ist aber sicher auch für andere hilfreich, die einen Überblick bekommen wollen, wer mit welchem Aufenthaltsstatus Zugang zu Beschäftigung oder Ausbildung hat.

Interaktive Karte zum Zugang zu Kita und Schule in den Bundesländern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte visualisiert den Zugang zu Kita und Schule in den einzelnen Bundesländern mit einer interaktiven Landkarte. Diese wird von der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention künftig regelmäßig erweitert und aktualisiert, um die Entwicklungen bei der Umsetzung der Kinderrechte zu dokumentieren.

Schwangerschaft und Mutterschaft traumatisierter Flüchtlingsfrauen

Neues Projekt von vivo internatiol bietet Unterstützung

Das von Aktion Mensch und vivo international e.V. geförderte Projekt „Schwangerschaft und Mutterschaft traumatisierter Flüchtlingsfrauen“ hat als Ziel die Untersuchung und Behandlung der psychischen Gesundheit von schwangeren oder in Mutterschaft stehenden traumatisierten Flüchtlingsfrauen. vivo international e.V. arbeitet am 'Kompetenzzentrum Psychotraumatologie' (eine kooperative Forschungs- und Modellambulanz für Flüchtlinge der Universität Konstanz und der NGO vivo international e.V.) und verfügt über das nötige Vorwissen und die nötigen Vorarbeiten, um Methoden zu entwickeln, diesen Frauen effektiv zu helfen und andere Helfer und Fachpersonal darin zu schulen, so dass die im Projekt erarbeiteten Behandlungsverfahren und Hilfestellungen Flüchtlingsfrauen bundesweit zu Gute kommen können.

 

"Soziale Rechte für Flüchtlinge"

Broschüre des Paritätischen

Die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs und der Sozialleistungen für geflüchtete Menschen sind in Deutschland seit Langem sehr komplex. Seit dem Jahr 2015 haben zahlreiche Gesetzesänderungen jedoch dazu geführt, dass nicht mehr nur anhand des Aufenthaltsstatus, sondern auch aufgrund der Staatsangehörigkeit differenziert wird und manche Zugänge nur noch für Menschen mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ gewährt werden. Sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Beraterinnen und Berater hat sich die Lage in Folge der immer rascher aufeinander folgenden Gesetzesänderungen noch zusätzlich verkompliziert. Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen. Sie ist praxisorientiert angelegt und enthält zahlreiche Tipps für die Beratungspraxis.

"SeeleFon für Flüchtlinge" des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V.

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V. und der BKK-Dachverband bieten seit dem Herbst 2016 ein „SeeleFon für Flüchtlinge“ an. Bei einem Kontakt mit diesem Krisentelefon finden psychisch erkrankte Menschen mit Migrationserfahrung und ihre Angehörigen ein offenes Ohr. In arabischer, französischer und englischer Sprache haben die Betroffenen und ihr soziales Umfeld die Möglichkeit, ihre seelischen Nöte mitzuteilen und durch geschultes Personal Unterstützung zu bekommen.

Ausbildungsförderung für Asylsuchende - Bundesagentur für Arbeit schränkt Zielgruppe ein

Aktualisierte Übersicht der GGUA

Mit dem Integrationsgesetz wurde der § 132 SGB III eingeführt, der (zeitlich befristet) eine Förderung während der Ausbildung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (sowie BüMA und Ankunftsnachweis) vorsieht, wenn bei ihnen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Welche Personen in diese Kategorie zählen, regeln weder der Wortlaut noch die Gesetzesbegründung. Es wird lediglich „vermutet“, dass bei Asylsuchenden aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern (Bosnien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Ghana und Senegal) nicht davon auszugehen sei. Die BA begrenzt nun den Kreis der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung, die eine Förderung während einer Ausbildung erhalten können, auf die (derzeit) fünf vom Bundesinnenministerium festgelegten Länder mit guter Bleibeperspektive Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. Diese Argumentation ist in Zweifel zu ziehen, da eine klare gesetzliche Definition des Begriffs „gute Bleibeperspektive“ fehlt. Die GGUA empfielt daher, gegen die Ablehnungen von BAB, AbH, ASA Rechtsmittel einzulegen.

So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat jetzt das Infoblatt "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind – Informationen für Geflüchtete" in 2. Auflage veröffentlicht. Das Infoblatt ist in fünf Sprachen erhältlich.

RefuShe-App für geflüchtete Frauen

Das nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat eine App für geflüchtete Frauen erstellt, mit der sie über ihre Rechte in Deutschland sowie über Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden können. Außerdem bietet die App leicht verständliche Informationen u. a. über Lebensweise und Gesellschaft in Deutschland.