Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Neue Probleme beim BAMF – diesmal mit der Software

Um schneller über Asylanträge entscheiden zu können, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit Herbst 2017 auch neue Sprachanalyseprogramme ein. In rund 10.000 Fällen sollte so verifiziert werden, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand aus einem angegebenen Land kommt oder nicht.
Schätzungen gehen davon aus, dass 20% der so ermittelten Wahrscheinlichkeitsquoten falsch sind. Das BAMF räumt ein, dass diese Zahl seit Februar 2018 auf 15 Prozent gesunken sei, allerdings entscheide man immer „in Anbetracht sämtlicher vorliegenden Informationen“. Zweifel bestehen am Verfahren generell. Um besser einschätzen zu können, aus welchem Land ein Mensch kommt, müssen gezielte Fragen zu lokalen Gegebenheiten, ggf. auch Nachfragen dazu. Dies könne der Computer nicht. Im Übrigen gehen Behörden wie das Bundeskriminalamt davon aus, dass auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsquoten unter 75% keine Aussagen getroffen werden können.

Aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen zur Ausbildungsduldung

Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe (Stand: 18.07.2018) erläutert die einzelnen Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die  Rechtsprechung. 

Informationen zu "Rücküberstellungen nach Polen"

Das vom Raphaelswerk e.V. herausgegebene Informationsblatt informiert Geflüchtete und ihre Helfer*innen rund um das Thema "Rücküberstellung nach Polen aufgrund der Dublin-Verordnung". Neben der Klärung von aufenthaltsrechtlichen Fragen bietet die Handreichung Informationen zu verschiedenen Angeboten und Möglichkeiten für Geflüchtete in Polen. Unter anderem werden Kontaktadressen aus verschiedenen Bereichen genannt, an die sich die Betroffenen bei Bedarf wenden können. Weitere Informationensblätter für andere EU-Staaten sind auf der Homepage des Raphaelswerks eingestellt.

Lange Wartezeiten und mehr Ablehnungen

Versorgungsbericht 2018 zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland

Psychisch erkrankte Geflüchtete finden in Deutschland nur eingeschränkt Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten. Laut dem aktuellen Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) können die bundesweit 37 spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge noch immer nur einen Bruchteil der Geflüchteten versorgen, die sich mit Behandlungs- und Beratungsanfragen an sie wenden. Die Wartezeit auf eine Psychotherapie beträgt durchschnittlich 6 Monate, die Ablehnungszahlen sind um 85% auf eine Gesamtanzahl von 10.000 Personen gestiegen und die Perspektive für die Einrichtungen und ihre Klient*innen bleibt unter anderem aufgrund Finanzierung über zeitlich begrenzte Projektgelder unsicher.

Verfahren zur systematischen Schutzbedarfserhebung und Umsetzung von Schutzgarantien für LSBTTIQ Geflüchtete

Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg hat ein Papier zur systematischen Schutzbedarfsfeststellung und Umsetzung der Schutzgarantien, die sich aus den EU-Richtlinien und den Entwürfen für die GEAS-Neuordnung ergeben, für LSBTTIQ Flüchtlinge erarbeitet. Die Verfahrensvorschläge liegen in einer Langfassung und einer Kurzfassung vor.

Familiennachzug bei subsidiärem Schutz

Zu diesem Thema hat das Netzwerk „Berlin hilft!“ eine Übersicht erstellt. Darin werden ausführlich Voraussetzungen für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten sowie das Verfahren beschrieben von der Antragstellung über die Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Auslandsvertretung sowie die Auslandsbehörde bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsamt.