Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Netzwerk IQ veröffentlicht Online-Lexikon

Das "Netzwerk IQ" (Integration durch Qualifizierung) hat ein neues Online-Lexikon zu den Themen Migration und Arbeitsmarkt veröffentlicht. Es beinhaltet über 120 Artikel, die von einem interdisziplinären Team verfasst wurden und sich mit unterschiedlichen Begriffen auseinandersetzen. Ergänzende Literaturhinweise bieten die Möglichkeit für weitere Nachforschungen.

Praxisleitfaden zum "Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten"

Bei vielen Fachkräften und ehrenamtlich Engagierten bestehen Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Umgangs mit traumatisierten Geflüchteten. Im Rahmen der "Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" (des Bundesfamilienministeriums und UNICEF) hat die BAfF e.V. einen Praxisleitfaden verfasst, der Informationen und Handlungsvorschläge zu den folgenden Bereichen enthält: Trauma und Flucht, strukturelle Bedingungen der Psychotherapie mit Geflüchteten, Umgang mit Traumasymptomen und Stabilisierung in Belastungssituationen, Selbstreflexion bezüglich der eigenen Position und Arbeit, Vorgehen bei Gewaltvorfällen, Krisen und Suizidalität, sowie Selbstfürsorge.

Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII (Kopie)

"Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl sie einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten. Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und Rückzugsmöglichkeiten und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt." (AKS München) Der AKS München hat mit Unterstützung des BumF e.V. einen bundesweiten Handlungsleitfaden entwickelt, der sich insbesondere auch an die in diesem Bereich tätigen Sozialarbeiter*innen richtet:

Auch für junge Volljährige (bis zum 21. Lebensjahr, im Einzelfall sogar bis zum 27. Lebensjahr) können Hilfen beantragt werden:

Studie zu medizinischen Alterseinschätzungen: Minderjährige werden zu oft älter gemacht

Eine im International Journal of Legal Medicine veröffentlichte neue Studie zur medizinischen Alterseinschätzung bei jungen Geflüchteten in Schweden belegt, dass die Fehlerquote der angewandten Methoden erheblich ist. Minderjährige wurden deutlich zu oft als volljährig eingestuft – mit negativen Folgen für ihr Wohl und ihren Schutzstatus. Der Bundesfachverband umF sieht sich hierdurch darin bestätigt, den verstärkten Einsatz von medizinischen Alterseinschätzungen abzulehnen.
Die von Wissenschaftler/innen der Technischen Chalmers-Universität Göteborg durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Risiko von 33 Prozent bestehe, dass Minderjährige fälschlicherweise als Erwachsene eingestuft werden. Das umgekehrte Risiko eines Erwachsenen als Kind eingestuft zu werden, läge hingegen bei sieben Prozent. 2017 wurden 9.617 junge Männer und 337 junge Frauen in Schweden den Altersbestimmungstests unterzogen.

Neue Materialien rund um Familiennachzug und Familienasyl

Auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info sind hilfreiche neue Materialien und Arbeitshilfen zu den Themen Familiennachzug (insbesondere zum subsidiär Schutzberechtigten) und Familienasyl eingestellt. Hilfreich für das Verständnis des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten kann die Video-Aufzeichnung eines Vortrags der Forschungsstelle Migrationsrecht der Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Diakonie Deutschland sein. Darüber hinaus ist auch die Fachinformation vom DRK-Suchdienst vom September 2018 erwähnenswert. Sie erhält neben Informationen zum Ablauf des Nachzugsverfahren zu subsidiär Schutzberechtigten auch Informationen über die Auslegung des Auswärtigen Amts zum EuGH-Urteil: Nach Meinung der Behörde ist dieses nicht auf Deutschland zu übertragen, da die Rechtlage in den Niederlanden von jener in Deutschland abweicht. Daher ist davon auszugehen, dass der Elternnachzug von unbegleitet und minderjährig eingereisten Geflüchteten, die erst nach Vollenden des 18. Lebensjahrs als GFK-Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht gewährt wird. Zur Sicherheit ist daher angeraten, weiterhin bei drohender Volljährigkeit des umF auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. Ob sich das VG Berlin der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts anschließt ist fraglich, daher sollte die Möglichkeit zur Klage ausgeschöpft werden. In der Arbeitshilfe des BumF wird in Aussicht gestellt, solche Klagen über den dortigen Rechtshilfefonds zu unterstützen.

Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – Auswertung der Umfrage 2017

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Insgesamt haben 2.211 Personen Fragen zu den Themen Qualifizierung und Arbeitssituation, Situation der Jugendlichen, Medizinische Alterseinschätzung, Vorläufige Inobhutnahme und Verteilverfahren, Betreuung und Unterbringung, Abgänge und „Verschwinden“, Vormundschaft, Asylverfahren, Gesundheitsversorgung, Sprache und Bildung, Hilfe für junge Volljährige sowie Familiennachzug und Zusammenführungen beantwortet: