Materialien & Informationen

Materialien zu den Fortbildungen

Im Folgenden finden Sie verschiedene nützliche Dokumente für die Flüchtlingsarbeit, auf die bei der Fortbildung hingewiesen wurde (und ggf. die Präsentation der Fortbildung, an der Sie teilgenommen haben)

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Visaanträge zum Familiennachzug ab Mitte Mai auch in Erbil, Irak möglich

Das deutsche Generalkonsulat in Erbil (Irak) nimmt ab Mitte Mai auch Anträge für langfristige Visa entgegen. Damit können nunmehr insbesondere Visa für den Familiennachzug zum in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vom Irak aus beantragt werden. Darauf wird aktuell auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretung hingewiesen. Bislang hat das Generalkonsulat in Erbil nur Geschäfts- und andere kurzfristige Visa ausgestellt. Da die Kapazitäten des Generalkonsulats begrenzt sind, können Visaanträge weiterhin auch bei der bislang zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ankara, Türkei, gestellt werden.

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Konfliktsensitive Flüchtlingsarbeit

Ein Workshopangebot der Berghof-Stiftung für ehrenamtlich Engagierte

Flüchtlingsarbeit braucht langen Atem. Dazu gehören die Bereitschaft und die Fähigkeit, mit Konflikten konstruktiv umgehen zu können. Denn Konflikte sind alltäglicher Bestandteil des Zusammenlebens von Menschen. Sie treten überall dort auf, wo verschiedene Bedürfnisse und Interessen aufeinandertreffen oder Situationen unterschiedlich wahrgenommen und bewertet werden.

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Erste SyrerInnen erhalten „nur“ subsidiären Schutz

Bis vor Kurzem hat das BAMF SyrerInnen beinahe ausnahmslos den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Dies geschah regelmäßig auf Grundlage eines beschleunigten schriftlichen Fragebogenverfahrens. Den Fragebogen erhielten neben SyrerInnen auch Personen aus Eritrea und dem Nordirak. Dieses Fragebogenverfahren ist nach unseren Informationen nun endgültig und unabhängig vom Einreisedatum abgeschafft. Stattdessen erfolgt in allen Fällen eine „normale“ Anhörung. Aus der Praxis sind uns nun erste Fälle berichtet worden, in denen SyrerInnen nur noch der subsidiäre Schutz zugesprochen wurde.

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Fact-Finding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften

Studie des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat im Auftrag von UNICEF einen Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften im Winter 2015/16 erstellt. Der Bericht analysiert die aktuellen Gesetzesänderungen und erstellt ein Bild von der aktuellen (Not-)Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Dabei werden Kindeswohlgefährdungen und Kinderrechtsverletzungen im Rahmen von Massenunterbringung, beschleunigten Verfahren und verlängerter Pflicht, in Erstaufnahmeeinrichtunge zu wohnen aufgezeigt und kritisiert.

 

Abschiebehaftanstalt in Pforzheim in Betrieb genommen

Am 1. April 2016 eröffnete Innenminister Gall die Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim. Derzeit gibt es 21 Abschiebehaftplätze, bis zum Frühjahr 2018 soll das Abschiebegefängnis in der ehemaligen Jugendstrafanstalt Pforzheim Platz für 80 abgelehnte AsylbewerberInnen bieten. Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebehaft sei die begründete Annahme, dass die Person untertauchen wolle, so Gall.

Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden

8-seiteiges Informationspapier mit Basisinformationen

Der Informationsbund Asyl und Migration hat den dritten Teil seiner Reihe "Basisinformationen für die Beratungspraxis" mit dem Titel "Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden - Aufenthalt, soziale Rechte und Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens" herausgegeben. In 10 Kapiteln gibt er einen Überblick über Themen wie Rechtsstellung, Leistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt oder Garantien für besonders schutzbedürftige Gruppen.
In der Reihe "Basisinformationen für die Beratungspraxis" sind außerdem letztes Jahr Inforamtionspapiere zu den Themen "Das Asylverfahren in Deutschland" und "Das Dublin-Verfahren" veröffentlicht worden.