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Visaanträge zum Familiennachzug ab Mitte Mai auch in Erbil, Irak möglich

Das deutsche Generalkonsulat in Erbil (Irak) nimmt ab Mitte Mai auch Anträge für langfristige Visa entgegen. Damit können nunmehr insbesondere Visa für den Familiennachzug zum in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vom Irak aus beantragt werden. Darauf wird aktuell auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretung hingewiesen. Bislang hat das Generalkonsulat in Erbil nur Geschäfts- und andere kurzfristige Visa ausgestellt. Da die Kapazitäten des Generalkonsulats begrenzt sind, können Visaanträge weiterhin auch bei der bislang zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ankara, Türkei, gestellt werden. Die Möglichkeit einer Antragstellung in Erbil besteht nach Auskunft des Konsulats für alle (irakischen) Bewohner des Amtsbezirks sowie für syrische Angehörige, die ein Visum zum Familiennachzug beantragen wollen. Termine werden – wie in der Türkei – über das Unternehmen idata vergeben. Der Frist wahrende „3-Monats-Antrag“ nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AufenthG kann per E-Mail beim Generalkonsulat gestellt werden, woraufhin eine Eingangsbestätigung folgt. Diese sollte zusammen mit der E-Mail ausgedruckt und den Antragstellern zum Nachweis bei Ihrer Vorsprache übersandt werden.

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