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IAB-Studie: Auswirkungen von langen Asylverfahren auf die Integration

Laut eines aktuellen IAB-Berichts beeinflusst der Stand des Asylverfahrens den Zugang zum deutschen Spracherwerb und Arbeitsmarkt und damit zur Integration in großem Maße. Durch langwierige Asylverfahren geraten vor allem Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern in einen rechtlichen und sozialen Schwebezustand. Sie leben oft in völliger Isolation und Zurückgezogenheit und haben mit einer erschwerten Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu kämpfen.

Oft liegt die späte Integration in den Arbeitsmarkt von Geflüchteten mit Anerkennung an den zeitaufwendigen Integrations- und Sprachkursen. Grundsätzlich treten nämlich knapp 70 Prozent der Geflüchteten zuerst einen Sprachkurs an. Sie konzentrieren sich erst auf den Spracherwerb und lassen den Arbeitsmarkt vorerst außen vor. Mit dem Vorweis eines Zertifikats von einem Integrations- oder Sprachkurs bei Bewerbungen, hat man allerdings besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, weswegen es besonders wichtig ist einen solchen zu belegen.Bestimmte Sprachprogramme, wie zum Beispiel der Integrationskurs, stehen allerdings nur Personen aus bestimmten Herkunftsländern zu Verfügung.

 Im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration stellt die Länge des Asylverfahrens ein wichtigen Faktor dar. Verlängert sich das Asylverfahren um sechs Monate, sinkt die Übergangsrate in Erwerbstätigkeit laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung um elf Prozent. Je länger der Asylantrag eines Geflüchteten in der Schwebe ist, desto mehr schwindet seineMotivation Deutsch zu lernen. Auch hat die lange rechtliche Unsicherheit starke Auswirkungen auf den psychischen Gesundheitszustand und kann auf der Flucht erlebte Traumata verschlimmern.

Allerdings kristallisiert sich heraus, dass Geflüchtete mit geringeren Chancen im Asylverfahren deutlich schneller eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Sie konzentrieren sich eher auf Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, zum Beispiel über eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung.

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