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Erste SyrerInnen erhalten „nur“ subsidiären Schutz

Bis vor Kurzem hat das BAMF SyrerInnen beinahe ausnahmslos den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Dies geschah regelmäßig auf Grundlage eines beschleunigten schriftlichen Fragebogenverfahrens. Den Fragebogen erhielten neben SyrerInnen auch Personen aus Eritrea und dem Nordirak. Dieses Fragebogenverfahren ist nach unseren Informationen nun endgültig und unabhängig vom Einreisedatum abgeschafft. Stattdessen erfolgt in allen Fällen eine „normale“ Anhörung. Aus der Praxis sind uns nun erste Fälle berichtet worden, in denen SyrerInnen nur noch der subsidiäre Schutz zugesprochen wurde. Dies ist nach Auskunft des BAMF im Zusammenhang mit dem kürzlich in Kraft getretenen Asylpaket II zu sehen, das den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre „auf Eis legt“. Das bedeutet nicht, dass SyrerInnen jetzt stets nur noch den subsidiären Schutz erhalten. Ist dies allerdings der Fall, besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen Klage zu erheben, um den in vielerlei Hinsicht besseren Flüchtlingsstatus zu erstreiten. Vorab sollte unbedingt ein asylrechtskundiger Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle kontaktiert werden. Im Rahmen der Anhörung ist zudem wichtig, dass die/der Asylsuchende detailliert und umfangreich seine individuellen Fluchtgründe vorträgt. Anders als noch im Fragebogenverfahren genügt es nicht mehr, allein die syrische Staatsangehörigkeit zu belegen.

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