Materialien - Aufenthaltsbeendigung & Abschiebung

Starthilfe plus um Rückkehrprämie erweitert

Seit Anfang 2017 können Geflüchtete bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt Rückkehrhilfen über das Programm "StarthilfePlus" erhalten (Artikel vom 24.02.2017). Zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 28. Februar 2018 können freiwillige Rückkehrer*innen im Bundesprogramm StarthilfePlus eine zusätzliche "Rückkehrprämie" beantragen, über die Familien bis zu 3.000 € und Einzelpersonen bis zu 1000 €, jeweils in Sachleistungen, erhalten können. Die Antragstellung für das Programm mit dem programmatischen Titel "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" erfolgt gemeinsam mit der Antragstellung StarthilfePlus und REAG/GARP in der Beratungsstelle in Deutschland.

ACHTUNG: Wir empfehlen, vor der Entscheidung zur freiwilligen Ausreise stets eine Rückkehrberatung bei einer unabhängigen Rückkehrberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Abschiebehaftanstalt in Pforzheim in Betrieb genommen

Am 1. April 2016 eröffnete Innenminister Gall die Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim. Derzeit gibt es 21 Abschiebehaftplätze, bis zum Frühjahr 2018 soll das Abschiebegefängnis in der ehemaligen Jugendstrafanstalt Pforzheim Platz für 80 abgelehnte AsylbewerberInnen bieten. Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebehaft sei die begründete Annahme, dass die Person untertauchen wolle, so Gall.